Datenschutzerklärung
Stand: 2. Oktober 2026
Entwurf: Dieser Text ist noch nicht rechtlich geprüft. Angaben in eckigen Klammern fehlen noch.
Angaben des Anbieters fehlen noch: Name und Rechtsform, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Vertretungsberechtigte (eine Person je Zeile), Registergericht und Registernummer, E-Mail-Adresse, Telefon.
Kurz gesagt
- Die App speichert nur, was für den Wettbewerb nötig ist.
- Anmeldungen samt Angaben der Eltern und Begleitperson werden 30 Tage nach dem Event gelöscht.
- Länger bleibt nur der Nachweis, dass jemand zugestimmt hat (Name, Zeitpunkt, Wortlaut): bis Ende des 3. Jahres nach dem Event.
- Es gibt keine Werbung, keine Analyse-Dienste und keine Einbindung fremder Schriften.
- Fotos und Gesundheitsangaben gibt es nur mit deiner Einwilligung. Du kannst sie widerrufen.
1. Verantwortlich
[noch nicht eingetragen][noch nicht eingetragen]
[PLZ] [Ort]
E-Mail: [noch nicht eingetragen]
Telefon: [noch nicht eingetragen]
Die Anbieterangaben stehen auch im Impressum.
2. Aufruf der App
Beim Aufruf verarbeitet der Server technisch notwendige Daten: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite und Gerätetyp. Das dient der Auslieferung der Seiten und der Sicherheit (Schutz vor Missbrauch). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. [Dauer der Server-Protokolle eintragen.]
Die App lädt nichts von fremden Servern nach: keine Schriften, keine Analyse- oder Werbedienste.
3. Konto und Anmeldung
Für Aufgaben wie die Anmeldung zum Wettbewerb oder die Punkteingabe legst du ein Konto an. Gespeichert werden Name und E-Mail-Adresse, deine Rollen in Events, Passkeys (nur der öffentliche Teil) und je Anmeldung am Gerät eine Sitzung mit IP-Adresse und Gerätekennung. Eine Sitzung gilt 60 Tage. Der Code für die Anmeldung per E-Mail gilt 10 Minuten und wird nur als Prüfwert gespeichert.
Wenn du „Mit Google anmelden“ nutzt, übernimmt die App von Google nur Name und E-Mail-Adresse.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzung der App) und lit. f (Sicherheit). Du kannst dein Konto unter „Mein Konto“ selbst löschen.
4. Anmeldung zum Wettbewerb
Gespeichert werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Verein, Anschrift, deine Rolle (Pilot:in oder Helfer:in), ein Hinweis an die Orga (freiwillig), die abgegebenen Erklärungen mit Zeitpunkt und Fassung sowie das Ergebnis der Prüfung durch die Orga. Wer Formulare auf Papier abgibt, kann Fotos oder PDFs hochladen; sie werden in der App gespeichert. Prüft die Orga ein Papierformular oder hochgeladene Seiten, hält die App nur fest, wer das wann geprüft hat; das Papier selbst bleibt bei der Orga.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teilnahme am Wettbewerb). Die Orga, die Wettbewerbsleitung, Team JVF und Admins des Events sehen die Anmeldungen. Teilnehmende sehen nur ihre eigene.
5. Unter 18: Eltern und Begleitperson
Wer am Wettbewerbstag unter 18 ist, braucht die Zustimmung eines Elternteils. Die App schickt dafür einen Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Link gilt einmal und bis zum Ende des Wettbewerbstags. Auf der Seite hinter dem Link stehen die Erklärungen im Wortlaut; die Zustimmung erfolgt per Klick und mit Namenseingabe.
Gespeichert werden Name und E-Mail-Adresse der Eltern, Anschrift, Telefonnummer für Notfälle, Zeitpunkt, Name der Zustimmung und die Fassung der Erklärung. Beim „Muttizettel“ kommen Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Anschrift der volljährigen Begleitperson hinzu. Der Link steht im Klartext in der E-Mail; in der App ist nur ein Prüfwert davon gespeichert.
Nach dem Bestätigen schickt die App der bestätigenden Person eine Mail mit dem Wortlaut, dem sie zugestimmt hat. Wer nichts bestätigt hat, merkt es so und kann sich melden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. a DSGVO sowie §§ 107, 108 BGB.
6. Gesundheitsangaben
Im Schritt der Eltern gibt es freiwillige Felder zu Einschränkungen und Erkrankungen. Das sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Sie werden nur gespeichert, wenn die Eltern sie eintragen, und nur auf Grundlage ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Orga sieht sie, damit sie im Notfall richtig handeln kann. Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen: Mail an die Kontaktadresse genügt, die Angaben werden dann gelöscht. Dass die Eltern eingewilligt haben, bleibt als Nachweis gespeichert (Abschnitt 11), die Angaben selbst nicht.
7. Fotos und Aufnahmen
Die Einwilligung zu Bild- und Tonaufnahmen betrifft Aufnahmen der Luftsportjugend Hessen bei der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit. Wer sie gibt, willigt nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein. Sie ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren gilt neben der Zustimmung der Eltern auch die eigene.
8. Startliste und Wertung
Die Startliste zeigt Startnummer, Vor- und Nachname, Verein, Flugzeug und Kennzeichen. Die Namen sehen nur Personen mit dem Zugangscode des Events (QR-Code am Flugplatz) oder mit einer Rolle im Event. Die Seiten sind für Suchmaschinen gesperrt. Die Daten stammen aus einer Google-Tabelle der Orga (siehe Abschnitt 13). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Durchführung des Wettbewerbs). Du kannst dem widersprechen (Abschnitt 15).
Während des Wettbewerbs zeigt die App Positionen von Flugzeugen, die über das Open Glider Network empfangen werden. Sie sind über das Kennzeichen einem Flugzeug und damit einer Person zuzuordnen.
9. Benachrichtigungen
Benachrichtigungen schaltest du selbst ein; dafür fragt der Browser nach deiner Erlaubnis. Die App speichert die Adresse deines Geräts beim Push-Dienst deines Browsers (Google, Apple, Mozilla oder Microsoft), dazu optional dein Konto und die Pilot:innen oder Kennzeichen, die du abonnierst. Der Inhalt ist auf dem Weg verschlüsselt. Geräte ohne Nutzung werden nach 365 Tagen entfernt. Du kannst Benachrichtigungen jederzeit in der App oder im Browser ausschalten.
10. Cookies und Speicher im Gerät
Die App nutzt nur Speicher, der für ihren Betrieb nötig ist (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Deshalb gibt es kein Banner zur Auswahl.
- Anmelde-Cookie (60 Tage): hält dich angemeldet.
- Cookie „event“: merkt sich das zuletzt gewählte Event.
- Cookie „zugang“: merkt sich eingelöste Zugangscodes der Events.
- Im Browser: Hell-/Dunkel-Einstellung, Hinweise, die du weggeklickt hast, sowie Zwischenspeicher der installierten App (Service Worker).
11. Nachweise der Zustimmung
Wer einer Erklärung zugestimmt hat, soll das später belegen können, zum Beispiel bei einem Streit über Bildrechte oder nach einem Unfall. Dafür speichert die App bei jeder Zustimmung einen Nachweis: Name und Geburtsdatum der angemeldeten Person, Event, Erklärung, wer zugestimmt hat (Name, E-Mail-Adresse, bei der Begleitperson das Geburtsdatum), wann der Link verschickt und wann bestätigt wurde, und den genauen Wortlaut. Bei Papier oder hochgeladenen Seiten steht dort, wer sie wann geprüft hat. Anschrift, Telefonnummer, Gesundheitsangaben und Dateien gehören nicht dazu.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Nachweis der Einwilligung) sowie die Verteidigung gegen Ansprüche (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO).
Ist eine Erklärung vollständig abgegeben, bleibt der Nachweis bis Ende des 3. Jahres nach dem Event. Danach ist die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche abgelaufen (§§ 195, 199 BGB). Fehlt noch eine Bestätigung, wird der Nachweis wie die Anmeldung nach 30 Tagen gelöscht.
Wer sich vor dem Event abmeldet oder sein Konto löscht, ohne beim Event eingecheckt gewesen zu sein, dessen Nachweise werden mit gelöscht. Wer teilgenommen hat, kann die Löschung der Nachweise erst nach Ablauf der Frist verlangen. Einsehen können sie nur Team JVF und Admins; jeder Aufruf wird protokolliert.
12. Wie lange Daten gespeichert werden
- Anmeldung samt Angaben der Eltern und Begleitperson, Gesundheitsangaben, hochgeladene Formulare und Zugriffsprotokoll: 30 Tage nach dem Wettbewerbstag.
- Nachweise der Zustimmung: bis Ende des 3. Jahres nach dem Wettbewerb (Abschnitt 11).
- Konto: bis du es löschst. Sitzungen: 60 Tage.
- Benachrichtigungen: automatische Nachrichten 30 Tage, Geräte ohne Nutzung 365 Tage.
- Server-Protokolle: [Dauer eintragen].
- Sicherungen: [Dauer eintragen].
13. Dienstleister und Empfänger
- Hosting der App und der Datenbank: [Anbieter und Standort eintragen].
- E-Mail-Versand (Codes, Links an Eltern): [Anbieter eintragen].
- Google: Die Orga pflegt die Startliste in einer Google-Tabelle, die die App ausliest. Dort stehen Namen von Teilnehmenden. Optional die Anmeldung mit Google.
- Push-Dienste der Browser-Hersteller (Abschnitt 9).
Mit Dienstleistern, die in unserem Auftrag Daten verarbeiten, bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. [vor Inbetriebnahme prüfen] Außerhalb der App werden Daten nicht weitergegeben.
14. Sicherheit
Die Verbindung zur App ist verschlüsselt. Jede Aktion prüft, ob die Person dafür berechtigt ist. Zugriffe der Orga auf Anmeldungen werden protokolliert.
15. Deine Rechte
Du kannst Auskunft über deine Daten verlangen (Art. 15 DSGVO), sie berichtigen (Art. 16), löschen (Art. 17), ihre Verarbeitung einschränken (Art. 18) und sie in einem gängigen Format erhalten (Art. 20). Du kannst Verarbeitungen widersprechen, die auf berechtigtem Interesse beruhen (Art. 21), und Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3). Für Kinder und Jugendliche können die Eltern diese Rechte ausüben.
Schreib dafür an die Kontaktadresse oben. Du kannst dich auch bei der Aufsichtsbehörde beschweren: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, datenschutz.hessen.de.
Wer die Daten angibt, ist nicht verpflichtet dazu. Ohne die Pflichtangaben ist die Teilnahme am Wettbewerb aber nicht möglich.
